Lieferant bei betzer

Unsere Lieferanten sind unsere Partner, die aufgrund eines wirksamen Qualitätsmanagement-Systems und aufgrund zuverlässiger Lieferungen und Leistungen ausgewählt sind.
Auf dieser Seite finden Sie als Lieferant für Betzer z. B. unsere aktuellen Beschaffungsbedingungen, Anfahrtmöglichkeiten und unsere Bestrebungen im Bereich Umweltmanagement, in die wir auch Sie einbinden.


LKW-Anlieferung Stammwerk


Alle Anlieferungen und Abholungen müssen über die Straße "An den Tannen" erfolgen. Eine Zufahrt über die "Heedfelder Straße" ist nicht möglich!


Weitere Informationen zur Anlieferung finden Sie auch hier >>

Lieferanteneinbindung in das Umweltmanagement

Betzer ist ein innovatives Unternehmen mit höchsten Ansprüchen bezüglich Qualitäts- und Umweltmanagement. So haben wir unser eigenes Umweltmanagementsystem gemäß der ISO 14001 zertifizieren lassen und beziehen auch unsere Lieferanten in den Umweltmanagementgedanken mit ein.
Im Folgenden finden Sie Umwelt-Verfahrensvorschriften für Fremdfirmen auf unserem Betriebsgelände, deren Beachtung von uns gefordert wird:

1. Abfälle
Die bei Arbeiten auf dem Firmengelände anfallenden Abfälle und Wertstoffe sind von der Fremdfirma sofort in geeigneten Behältnissen zu sammeln und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Fremdfirma, es sei denn, das ausdrücklich vertraglich mit dem Auftraggeber eine andere Regelung getroffen wurde.

2. Wassergefährdende Stoffe
Zur Vermeidung von Schäden im Erdbereich und Grundwasser sind die von der Fremdfirma auf das Firmengelände gebrachten wassergefährdenden Stoffe nach den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu lagern und zu verwenden und dürfen nicht in die Kanalisation oder betriebseigenen Entsorgungsstationen eingebracht werden. Sie sind gemäß Ziffer 1 von der Fremdfirma auf deren Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen.

3. Gefahrstoffe / Gefährliche Arbeitsstoffe
Beim Umgang mit Stoffen, die unter die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fallen, sind die in den EU-Sicherheitsdatenblättern und Betriebsanweisungen aufgeführten Hinweise für die Handhabung und Entsorgung zum Schutz von Menschen und Umwelt zu beachten und einzuhalten. Die gemäß Gefahrstoffverordnung durchzuführenden Unterweisungen sind betriebsintern von der Fremdfirma durchzuführen.

4. Heißarbeiten: Schweiß- und Trennarbeiten
Schweiß- und Trennarbeiten durch Lieferanten und externe Mitarbeiter sind grundsätzlich im gesamten Unternehmen verboten.
Sonderfreigaben können von der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsleitung erteilt werden. Voraussetzung hierfür ist ein vor der Durchführung der Heißarbeiten schriftlich erteilter „Schweißerlaubnisschein“ durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die Betriebsleitung. Ein Muster für den "Schweißerlaubnisschein" können Sie sich unten auf der Seite herunterladen.

5. Ansprechpartner
Wenn nicht ausdrücklich anders benannt, so gilt als Ansprechpartner für Mitarbeiter von Fremdfirmen im Werk der namentliche Auftraggeber. Dieser ist bei Eintreffen der Mitarbeiter von Fremdfirmen auf dem Firmengelände zu benachrichtigen.

6. Schadensfälle
Bei Unfällen und besonders bei Freisetzen von umweltgefährlichen Stoffen im Firmenbereich ist unverzüglich der namentliche Auftraggeber oder der entsprechende Abteilungsleiter zu benachrichtigen.

7. Zuwiderhandlungen
Sämtliche Kosten, die durch Zuwiderhandlungen gegen die oben aufgeführten Punkte entstehen, sind durch die Fremdfirma zu tragen. Das gilt auch für Bußgelder oder Geldstrafen.

8. Versicherungsschutz
Die Fremdfirma versichert, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung von selbst verursachten Schäden besteht. Auf Verlangen hat sie dies nachzuweisen!


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